Es werden die planerischen Leistungen für die SIA-Phasen Vorprojekt bis Inbetriebnahme und Abschluss mandatiert. Die planerischen Grundlagen bilden dabei die abgegebenen Unterlagen. Sollten zur eingangs genannten Leistungserbringung zusätzliche Grundlagen benötigt werden - beispielsweise, weil der abgegebene Planungsstand als unvollständig beurteilt wird - ist dies in der Auftragsanalyse und dem Vorgehensvorschlag festzuhalten (inkl. Angaben zu Unterlagen, Leistungen, Aufwandschätzung für Leistungserbringung etc.). Zum Start der weiteren Projektierung liegt ein Pflichtenheft und SOLL-Raumprogramm vor. Bei der Bildung der Submissionspakete (Ausschreibungen Unternehmerleistungen), ist zu beachten, dass der Baustart erst bei Erreichen von 70 - 80 % (der Bausumme) der Vergaben erfolgt.
Wo nicht anders beschrieben werden 100 % der Teilleistungsprozente und die Grundleistungen der SIA 102 und folgende mandatiert.
Architektur
– Inkl. Gesamtleitung gemäss SIA 102
– Architektur und Baumanagement bei Bedarf und auf Wunsch Bauherrschaft unterteilbar (Teilleistungen und Gesamtleitung zuzuteilen)
Unterlagen: www.simap.ch (ID #8252-01)