Die Objektleitung der AN ist für die Durchführung aller beauftragten Leistungen sowie für die Entgegennahme von Störmeldungen, der Ausführung von Aufträgen und Abarbeitung von Beschwerden verantwortlich. Die Objektleitung muss ihre Erreichbarkeit gemäss Kap. 1.3 in diesem Abschnitt sicherstellen und die Angelegenheiten oder die Aufträge unmittelbar bearbeiten bzw. an die zuständigen Mitarbeitenden weitergeben.
Die Objektleitung übernimmt die gesamte Betreiberverantwortung. Sie hat die Abläufe eigeninitiativ und aktiv zu steuern und ist für die störungsfreie Objektbewirtschaftung nach den jeweiligen Erfordernissen verantwortlich.
Simap-ID: 217047