Die Gemeinde Bottmingen schreibt mit vorliegendem Dokument den Planungsauftrag für die Erarbeitung der Ortsplanungsrevision mit einem Planungshorizont von 15 bis 20 Jahren aus. Der Bearbeitungsperimeter der Gesamtrevision umfasst das gesamte Gemeindegebiet. Die heute rechtskräftigen Planungsinstrumente der Nutzungs- und Erschliessungsplanung im Siedlungs- und Landschaftsgebiet sollen mit der Gesamtrevision durch neue Planungsinstrumente abgelöst werden.
Die Teilzonenvorschriften Ortskern sollen dabei in die neuen Zonenvorschriften Siedlung integriert werden.
Die geplante Gesamtrevision wird folgende Planungsinstrumente ablösen:
− Zonenplan und -reglement Siedlung vom 9. April 1992
− Teilzonenplan und -reglement Ortskern vom 29. Oktober 1998
− Zonenplan und -reglement Landschaft vom 25. Mai 1987
− Lärm-Empfindlichkeitsstufenplan vom 25. Februar 1992
− Strassennetzplan Siedlung vom 19. März 1997
Von der Revision ausgenommen sind bestehende Quartierplanungen.
Unterlagen: www.simap.ch (ID #3696-01)