Zur Erfüllung des Behindertengleichstellungsgesetzes müssen sämtliche Bahnhöfe der Schweiz behindertengerecht sein. Im Rahmen des Programms Umsetzung Bahnzugang 2023, im Folgenden «BZU23» genannt, wurden auch die Bahnhöfe Oberrüti und Sins auf Handlungsbedarf bezüglich Sicherheit, Barrierefreiheit und Kapazität überprüft. Da die Bahnhöfe den entsprechenden Erfordernissen nicht genügen, sind bauliche Massnahmen an allen Zugängen zur Personenunterführung notwendig. Aufgrund der räumlichen Anforderungen und unter Berücksichtigung von allgemeinem Substanzerhalt sind auch Arbeiten im Bereich Fahrstrom, Fahrbahn und den Perronanlagen vorgesehen.
Unterlagen: www.simap.ch (ID 228220)