Architekturplanung (ohne Generalplanerfunktion) und Bauleitung für den Neubau und die Sanierung des Gemeindehauses in den Phasen 4.32 – 4.53 gemäss Ordnung SIA 102 gestützt auf das von der ARGE horisberger wagen und sonderegger baurealisation erarbeitete Vorprojekt. Die Leistungen werden phasenweise ausgelöst, d.h. es gibt weder einen Anspruch auf die Erbringung sämtlicher Teilphasen noch eine Entschädigung, falls einzelne Teilphasen nicht ausgelöst werden sollten.
Unterlagen: www.simap.ch (ID 248951)