Gestützt auf Art. 21 Abs 2 Bst. e IVöB wird der Auftrag freihändig vergeben. Infolge Projektänderung erfolgte für die bereits beauftragte Leistung (Generalplaner Architektur und Fachplanerleistungen Phasen 32-53 Sanierung und Erweiterung Clubhaus) ein Auftragsstopp. Die nun angepassten Leistungen sind eng mit den bereits erbrachten und ursprünglich beauftragten Leistungen verknüpft, weshalb ein Anbieterwechsel für das Projekt nicht akzeptable qualitative, terminliche und finanzielle Auswirkungen hätte.
Unterlagen: www.simap.ch