Überprüfen und Bearbeiten der Resultate der Hauptinspektionen Bau F4 der Kunstbauten, welche in den Jahren 2023 bis 2027 inspiziert werden, ab Januar 2024 bis Ende Dezember 2028.
Als Kunstbauten gelten: Brücken (inkl. Über- und Unterführungen), Galerien, Tunnel, Durchlässe, Stützbauwerke, Schutzbauwerke; Lärmschutzwände und -dämme, Entwässerungsanlagen.
Die Leistungen bestehen in der Sichtung der Inspektionsberichte 2023 bis 2027, die Triage der Pendenzen und der Bearbeitung des jährlich resultierenden Mengengerüsts:
a. Sichtung von ca. 500 Inspektionsberichten.
b. In etwa ca. 80 Inspektionsberichten sieht der Inspektor eine Pendenz.
Unterlagen: www.simap.ch (ID 262755)