Im Rahmen des Vorhabens zur lokalen Entzerrung der amtlichen Vermessung der Stadt Winterthur hat der Anbieter gemäss Vorgabe des Leistungsbezügers die Kennzeichnungen ausgewählter LFP3-Steine instand zu stellen sowie die LFP gemäss vorgegebenem Netzplan zu messen und frei gelagert auszugleichen.
Die Arbeiten sind gemäss den Vorschriften der amtlichen Vermessung den vorliegenden Submissionsunterlagen entsprechend auszuführen. Geeignete Qualitätssicherungsmassnahmen sind zu treffen und im Angebot zu beschreiben. Zu beachten sind insbesondere:
- Technische Verordnung des VBS über die amtliche Vermessung (TVAV), Stand am 1. Juli 2008, SR 211.432.21
- Kantonale Weisung AV04-2018, Lagefixpunkte 3 (LFP3) Netzanlage, Kennzeichnung, Messungen, Auswertungen (Anhang 6)
- Richtlinien der swisstopo zur Bestimmung von Fixpunkten der Amtlichen Vermessung (nachgeführte Version vom Dez. 2010) (Anhang 7)
Simap-ID: 191304