Anzubieten und auszuführen sind die Ingenieurleistungen (Grundleistungen nach SIA 103, SIA 112 ab Übernahme des Vorprojektes bis zur Inbetriebnahme (Phasen 32 – 53 sowie speziell aufgeführte, zusätzliche Leistungen). Insbesondere übernimmt der Projektingenieur die technische und fachliche Koordination von weiteren vom Auftraggeber beauftragten Ingenieur- und Fachbüros im Sinne eines Gesamtprojektleiters.
Unterlagen: www.simap.ch (ID 238352)