Die Stadt Kreuzlingen vergibt die Gemeindefeuerschutzaufgaben für die Periode von 01.02.2023 bis 31.12.2027 extern.
Die Leistung umfasst insbesondere:
– Vollzug Baulicher Brandschutz (gemäss Dokument D / Teil B)
– Erteilen schriftlicher Feuerschutzbewilligungen für sämtliche Bauvorhaben als integraler Bestandteil der durch die Gemeinde zu erteilenden Baubewilligungen
– Vollzug bei bewilligten Bauvorhaben mittels Rohbau-, Abnahme- und allfälliger Nachkontrollen
– Feuerschutzkontrollen in besonderen Fällen inkl. Vollzug bei erforderlicher Mängelbehebung
– Feuerpolizeiliche Bewilligungen der Gesuche zum Erstellen/Ersatz von Feuerungsanlagen inkl. erforderlicher Kontrollen und Abnahmen
– Feuerpolizeiliche Bewilligungen zu Patentgesuchen inkl. Kontrollen und Abnahmen nach Fertigstellung bei Bedarf
– Feuerpolizeiliche Bewilligungen zum Feuerwerksver-kauf inkl. Erforderlicher Kontrollen und Abnahmen
Unterlagen: www.simap.ch (ID 247389)