Die Leistungen wurden im offenen Verfahren ausgeschrieben, jedoch sind keine Angebote eingegangen. Auf Basis der Submissionsverordnung vom 23. Juli 2003, §37, musste das Submissionsverfahren abgebrochen werden. Gemäss BeiG IVöB auf Art 21, lit. a., werden die Planerarbeiten freihändig vergeben.