Für jedes Gewässer wird bestimmt, wie breit der Gewässerraum in jedem Gewässerabschnitt sein muss. Unter der Projektleitung des AWEL, Sektion Planung, erarbeiten Planungsbüros den Entwurf für die jeweiligen Gewässerräume. Die Gemeinden und die beteiligten kantonalen Fachstellen werden zur Stellungnahme zu den Entwürfen des Gewässerraums (Vernehmlassung) eingeladen. Die Bereini-gung des Entwurfs aufgrund der Rückmeldungen aus der Vernehmlassung erfolgt durch die Planer in Abstimmung mit dem AWEL. Die betroffenen Grundeigentümer werden im Rahmen der öffentlichen Auflage informiert und können Einwendungen machen. Wenn der Gewässerraum vom Kanton grund-eigentümerverbindlich festgelegt worden ist und keine Rekurse eingegangen sind, wird er rechtskräftig und in der kantonalen Gewässerraumkarte sowie im ÖREB auf dem kantonalen GIS-Browser (www.maps.zh.ch) publiziert (Ablauf kantonale Gewässerraumfestlegung im vereinfachten Verfahren.
Unterlagen: www.simap.ch (ID 276737)