Im Kanton Zürich wird kantonsweit zunächst der Gewässerraum im Siedlungsgebiet festgelegt. Dies umfasst Bauzonen, kommunale Freihalte-, Erholungs- und Reservezonen. Die Gewässer ausserhalb des Siedlungsgebiets folgen zu einem späteren Zeitpunkt. Der Kanton legt den Gewässerraum an den Gewässern von kantonaler und regionaler Bedeutung im Siedlungsgebiet gestaffelt fest. Die Einteilung der Gemeinden in drei Prioritäten erfolgt nach Gewässereinzugsgebieten.
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