Mit der Realisierung des Neubaus USZ Campus Mitte 1 (CM1) wird es erstmals notwendig sein, einige Schutzobjekte aus dem Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte und der archäologischen Denkmäler von überkommunaler Bedeutung zu entlassen und abzubrechen. Am 29. August 2017 ist der Kantonale Gestaltungsplan USZ Kernareal Ost festgesetzt worden, der die planungsrechtliche Grundlage für den Neubau CM1 bildet. In diesem Zusammenhang hat die Kantonale Baudirektion verfügt, die Objekte im Baufeld des Neubaus CM1 aus dem Inventar der Denk-malpflege zu entlassen. Damit die notwendigen Bewilligungen zum Abbruch der Schutzobjekte und für den Neubau CM1 beantragt und erteilt werden können, muss eine ausführliche Dokumentation des Universitätsspitals als Gesamtanlage und der von der Schutzentlassung direkt betroffenen Gebäude bzw. Gebäudeteile in Form einer Monografie zu erstellt werden.
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