In den nächsten rund zehn Jahren stehen bei 15 Stauanlagen grössere Sanierungen an. Mit der Sanierung soll erreicht werden, dass die Stauanlage die Anforderungen an eine, dem StAG und der StAV unterstehende Anlage erfüllt, oder dass die Stauanlage dem StAG und der StAV nicht (mehr) untersteht.
Um die anstehenden Aufgaben der kantonalen Aufsichtsbehörde gemäss StAG und StAV, sowie der entsprechenden Richtlinien, zukünftig abzudecken, ist eine externe Unterstützung notwendig. Diese Ingenieurleistungen werden mit dieser Submission beschafft. Es betrifft fol-gende Aufgaben:
• Vertretung auf Baustellen bei Neubau oder Sanierung von Stauanlagen (Art. 6 Abs. 8 StAG, Art. 7 Abs. 1 StAV)
• Fachliche Stellvertretung der Aufsichtsbehörde
• Erarbeiten von fachlichen Grundlagen zuhanden der Aufsichtsbehörde (analog Art. 29 Abs. 2 StAV)
• Fachtechnische Prüfung von Sicherheitsnachweisen und anderen Dokumenten von Stauanlagen (Art. 8 Abs. 4 StAG)
Simap-ID: 201027