Überprüfung von geschätzt 70 Kunstbauten der Filiale F4 des Bundesamtes für Strassen (ASTRA), Studium der Bauwerksakten und anschliessender Begehung, Zustandsbeurteilung der kritischen Bauwerksteile, Nachweis der Gebrauchstauglichkeit und der Tragfähigkeit der Bauwerke und Ermittlung der Erfüllungsgrade für Sonderbewilligungen ab Ende Oktober 2022 bis Ende November 2026.
Begehungen der Brücken dürfen nur in Absprache mit den Gebietseinheiten erfolgen, es sei denn sie erfolgen von aussen. Die Terminvorgaben der Gebietseinheit sind zwingend einzuhalten.
In diesem Auftrag sind unter Kunstbauten ausschliesslich Brücken (inkl. Über- und Unterführungen) gemeint.
Unterlagen: www.simap.ch (ID 237922)