Die Stammstrecken der N01 / N03 / N04 / N07 / N11 / N13 / N14 / N15 / N17 / N23 und N25 befinden sich seit ca. 25 bis 55 Jahren in Betrieb. Sie sind teils durch ein hohes Verkehrsaufkommen belastet und weisen in zahlreichen Abschnitten Belagsschäden in Form von Rissen und Deckbelagsschäden auf. Infolge des Umfangs der Schäden können diese nicht durch den baulichen Unterhalt instandgesetzt werden.
Um die Gebrauchstauglichkeit und Verkehrssicherheit der Anlagen zu gewährleisten, sind in den nächsten fünf Jahren überbrückende Massnahmen und Instandsetzungen an Fahrbahnbelägen und Schächten erforderlich.
Für die Umsetzung der Massnahmen werden die Planer- und Bauleitungsleistungen für die Erstellung der Ausführungsunterlagen (Phase 51), die Bauleitung (Phase 52) und die Inbetriebnahme, Abschluss (Phase 53) beschafft.
Unterlagen: www.simap.ch (ID 245005)