Für Objekte, die im Interessenbereich zweier öffentlich-rechtlicher Körperschaften liegen, müssen Objektvereinbarungen verfasst werden, die die jeweiligen Rechte und Pflichten bei gemeinsam genutzten Objekten zwischen Bund/Kanton vertraglich festhalten. Analog ist dies auch mit anderen Personen des öffentlichen Rechts - Gemeinden, Bahnen, Korporationen, etc. - vertraglich festzuhalten. Aus dem Eigentum ergibt sich die Verantwortung für Inspektionen und für die Planung von Massnahmen sowie die damit verbundene Haftung. Davon abweichende Regelungen mit Kostenfolge sind bei der Erarbeitung der Objektvereinbarungen zu klären. Ein Teil der Vereinbarungen wurde bereits verhandelt und vertraglich festgehalten. Im Auftrag der ASTRA Filiale Zofingen wird die Erstellung der verbleibenden Objektvereinbarungen für das gesamte Filialgebiet ausgeschrieben.
Simap-ID: 203964