Zur Erfüllung des Behindertengleichstellungsgesetzes müssten sämtliche Bahnhöfe der Schweiz bis spätestens 2023 behindertengerecht sein. Im Rahmen des Programms Umsetzung Bahnzugang 2023, im Folgenden «BZU23» genannt, werden alle Bahnhöfe auf Handlungsbedarf bezüglich Sicherheit, Barrierefreiheit und Kapazität überprüft. Für die anzupassenden Bahnhöfe wurden Konzeptstudien erarbeitet sowie die Grobkosten geschätzt. Die SBB ist bestrebt, das BehiG fristgerecht umzusetzen, unter Berücksichtigung der für das Gesamtsystem Bahn langfristig tragbaren Kosten. Die Umsetzung wird in einem Programm bei Infrastruktur geführt, damit das grosse Volumen schweizweit standardisiert umgesetzt werden kann.
Unterlagen: www.simap.ch (ID 202370)