Zur Erfüllung des Behindertengleichstellungsgesetzes müssten sämtliche Bahnhöfe der Schweiz bis spätestens 2023 behindertengerecht sein. Im Rahmen des Programms Umsetzung Bahnzugang 2023, im Folgenden «BZU23» genannt, werden alle Bahnhöfe auf Handlungsbedarf bezüglich Sicherheit, Barrierefreiheit und Kapazität überprüft. Für die anzupassenden Bahnhöfe wurden Konzeptstudien erarbeitet sowie die Grobkosten geschätzt.
Basierend auf diesen Vorgaben hat die Programmleitung die BZU’s, FsE, FbE und Substanzerhaltung IB zu einem Paket (Cluster 2024), welches vom Generalplanerteam geplant und umgebaut werden soll zusammengefasst. Das Cluster wird im Jahr 2024 mit einer Totalsperre über die Bühne gehen. Einzelne BZU’s werden im Jahr 2025 fertig gestellt. Ein Teil der Planung sowie der Facharbeiten wird durch die SBB selber geleistet.
Unterlagen: www.simap.ch (ID 198280)