Erneuerung der vorhandenen Vermessungsbestandteile über die ganze Gemeinde Steinen. Das resultierende Vermessungswerk muss den Anforderungen gemäss der Technischen Verordnung über die amtliche Vermessung (TVAV, SR 211.432.21) und den kantonalen Vorschriften entsprechen.
Erneuerung der bestehenden AV93 (ganzer Gemeinde).
Unterlagen: www.simap.ch (ID 257499)