Durchführen der Hauptinspektionen bei den Kunstbauten im Inspektionsgebiet 5 des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) und Erfassen der Inspektionsdaten vor Ort, ab April 2020 bis Ende September 2020 (die Lose 1-4, Aufteilung siehe Ziffer 2.4 oben, beinhalten insgesamt 482 Bauwerke, davon 10 Tunnel und 51 Entwässerungsanlagen).
In Absprache mit den Gebietseinheiten sind die leeren Ölabscheider zu inspizieren, ab April 2020 bis Ende 2020 (die Terminvorgaben der Gebietseinheit sind zwingend einzuhalten).
Als Kunstbauten gelten:
Brücken (inkl. Über- und Unterführungen), Galerien, Tunnel, Durchlässe, Stützbauwerke, Schutzbauwerke; Lärmschutzwände und -dämme, Entwässerungsanlagen.
Unterlagen: www.simap.ch (ID 196680)