Kunst am Bau | Neubau Berufsfachschule Winterthur
Selektives Verfahren
Tösstalstrasse 27, 8400 Winterthur
Bewerbung Präqualifikation
31.03.2023
Abgabe
31.08.2023
Auftraggeber & Jury
Auftraggeber
- Kanton Zürich, Baudirektion, Hochbauamt (Kanton)
Fachrichter
- Deborah Keller, JI, FS Kultur, Fachgruppe Bildende Kunst
- Caroline Morand, BD, HBA, FS Kunstsammlung, Leiterin
- Marcia Akermann, MAK architecture AG, Gesamtleiterin Architektur
Sachrichter
- Adriano Tettamanti, BD, HBA, Baubereich C, Abteilungsleiter (Vorsitz)
- Judith Conrad, Berufsfachschule Winterthur, Rektorin
- Myriam Bernauer, GS Bildungsdirektion, Projektleiterin Immobilien
Kurzbeschrieb Bauaufgabe
Das Hochbauamt Kanton Zürich veranstaltet einen Studienauftrag im selektiven Verfahren für die künstlerische Ausgestaltung des Neubaus der Berufsfachschule Winterthur (BFSW). Die Nutzerschaft ist die BFSW. Die Bauherrschaft ist der Kanton Zürich. Die Federführung und Projektleitung liegen beim Hochbauamt Kanton Zürich (HBA). Der Generalplaner ist MAK architecture AG, Zürich mit Takt Baumanagement AG, Zürich.
Die Zielsetzung des Studienauftrags für die BFSW ist, qualitativ hochstehende Kunstwerke im Innen- und/oder Aussenraum des Gebäudes so zu platzieren, dass Architektur und Kunst zu einem ästhetischen Gesamtkonzept werden.
In einem Präqualifikationsverfahren werden die Eingaben durch das Beurteilungsgremium gesichtet und bewertet. Gemäss Eignungskriterien wählt es maximal sechs Kunstschaffende oder Teams aus, welche anschliessend zur Teilnahme am Studienauftrag zugelassen werden.
Gesucht wird eine Künstlerin, ein Künstler oder Team mit hoher Kompetenz und ausgewiesener Erfahrung in der Abwicklung eines Kunst am Bau-Auftrags. Der reibungslose Ablauf der Arbeiten, die Einhaltung der Kosten-, Qualitäts- und Terminvorgaben sind zu gewährleisten. Ein Platz ist für Kunstschaffende oder Teams ohne Referenzprojekte vorgesehen. Gewählt wird nach Portfolio und Motivation.
Die sich bewerbenden Kunstschaffenden haben ihre Eignung zur Teilnahme am Verfahren und zur Ausführung des Kunst am Bau-Projekts gemäss Angaben in den Bewerbungsunterlagen nachzuweisen. Die Präqualifikation wird nicht entschädigt.
Für das frist- und programmgemässe Einreichen eines beurteilungsfähigen Beitrages (Studienauftrag) wird eine Entschädigung von pauschal 5'000.- Franken inkl. MWST ausbezahlt.
Bezugsquelle für Unterlagen:
Kanton Zürich, Baudirektion, Hochbauamt
Laura Chenet
Stampfenbachstrasse 110
CH 8090 Zürich
E-Mail: [email protected]
URL: www.zh.ch/wettbewerbe
Simap-ID: 252499