Mit deutlichem Mehrheitsentscheid beschliesst das Preisgericht, die ersten beiden Preisträger zur Überarbeitung ihrer Projekte einzuladen.
Dabei soll das Projekt Nr. 12 „Vignoni“ primär hinsichtlich seines architektonischen Ausdrucks, das Projekt Nr. 3 „Grange“ primär in betrieblicher Hinsicht verbessert werden. (...)
Die endgültige Rangierung und der Beschluss über die Weiterbearbeitung im Sinn von Ziff. 14 (Absichtserklärung) erfolgt anschliessend, nach abgeschlossener Überarbeitung. (...)
Die Auftraggeberin sieht vor, das vom Preisgericht empfohlene Projekt zu realisieren.