Neugestaltung Innenraum St. Hedwig-Kathedrale
Selektives Verfahren
Hinter der Katholischen Kirche, 10117 Berlin
Publikationsdatum
27.10.2015
Auftraggeber
Erzbistum Berlin
Galerie
Auftraggeber & Jury
Wettbewerbsresultat
Die der heiligen Hedwig¹ geweihte Kathedrale Berlins ist in vielerlei Hinsicht ein ungewöhnliches Bauwerk. Ihre Entstehung verdankt sie dem Beschluss des protestantischen Königs Friedrichs des Grossen, der katholischen Glaubensgemeinschaft für den Bau der ersten repräsentativen Kirche nach der Reformation ein Grundstück in bevorzugter Lage an seinem Forum Fridericianum unmittelbar neben der Prunkstrasse «Unter den Linden» zu überlassen.
Anlass dazu war die Sicherung der katholisch geprägten Provinz Schlesien für Preussen; der Bau sollte ein Zeichen für die gemeinsame politische Geschichte von Polen und Preussen darstellen. Die Kathedrale wurde, beeinflusst von den Vorstellungen des Königs, nach Plänen von Wenzeslaus von Knobelsdorff² 1747-73 durch Johann Boumann d. Ä. errichtet.
Der majestätische Bau nimmt sich das Pantheon in Rom als Vorbild. Die Eingangspartie bildet ein Säulenportikus unter einem Dreiecksgiebel, dahinter öffnet sich der Hauptraum mit zylindrischer Grundform und beherrschender Kuppel. Auf der Rückseite ist eine kleine, ebenfalls überkuppelte Kapelle angebaut, die heute als Sakristei genutzt wird.
Der Bau hatte namentlich in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts einige Änderungen erfahren, bevor er 1930 Bischofssitz wurde. Dies hatte eine Neuausstattung zur Folge, bei der der Tiroler Architekt Clemens Holzmeister zwar die rein axiale Innendisposition beibehielt, mit einer rund abgeschlossenen Altarzone und kreissegmentfömigen Bänken indessen einen gewissen formalen Bezug zum Rundbau herstellte.
Im Zweiten Weltkrieg wurde die Kathedrale durch Bombardierung und Brand weitgehend zerstört; lediglich die stark in Mitleidenschaft gezogenen Umfassungsmauern überlebten.
Wiederaufbau: politische Aussage und Liturgiereform
Auch nach der Teilung Berlins blieb der Bischof für die gesamte Stadt zuständig. Dies erklärt, warum das Regime der DDR den Wiederaufbau der im Ostsektor gelegenen Kathedrale St. Hedwig gestattete, während andere, weniger stark zerstörte Kirchen gesprengt wurden.
Der Wiederaufbau wurde 1952-63 durchgeführt. Die Fassadenmauern und ihr Dekor wurden ergänzt, die eingestürzte Holzkonstruktion der Kuppel in innovativer Konstruktionsweise mit Stahlbetonsegmenten neu errichtet. Die Gestaltung der inneren Fassaden lehnte sich an den Vorkriegszustand an: Monumentale doppelte Säulen zwischen hohen Fenstern gliedern die Wände.
Auch für die Ausstattung und die liturgische Einrichtung, die dem aus Düsseldorf stammenden Architekten Hans Schwippert³, anvertraut wurden, war zunächst eine dem Vorkriegszustand entsprechende Disposition vorgesehen: Vor einer kreissegmentförmigen Altarzone waren die Bänke konzentrisch mit Mittelgang angeordnet.
Im Verlauf der weiteren Planung begnügte sich Schwippert indessen nicht damit, im Wesentlichen den Zustand vor dem Weltkrieg wiederherzustellen. In enger Zusammenarbeit mit dem Bistum – während der Planungszeit waren nicht weniger als drei Bischöfe im Amt – entwickelte er vielmehr eine singuläre Lösung, mit der die katholische Kirche den sozialistischen Machthabern demonstrativ die Gemeinschaft der Gläubigen über die Generationen hinweg aufzeigte.
An der Stelle des grossen Bombentrichters im Zentrum der Kirche verband Schwippert die als Grablege der Bischöfe wichtige Krypta, die zur eigentlichen Unterkirche wurde, durch eine mit einer breiten Treppe besetzte Öffnung mit dem Kirchenraum. Solche Confessio-Anlagen, die eine direkte spirituelle und räumliche Verbindung zwischen der heutigen Gemeinde und den Gräbern und Reliquien der Märtyrer ermöglichen, gibt es in St. Peter in Rom mit dem Grab des Petrus wie auch in verschiedenen anderen römischen Kirchen. Sie sind wichtige Orte des Bezugs zu früheren Generationen von Gläubigen und Heiligen.
In Berlin nimmt die Unterkirche auch die Werktagsgottesdienste auf und dient zudem als Tauf- und Beichtort. Der Tabernakel, der in einer Bischofskirche an einem anderen Ort als der Hauptaltar stehen muss, ist ebenfalls dort platziert. Um den zentralen Altarraum der Krypta sind acht Radialkapellen angeordnet; sie sind die Begräbnis- und Gedächtnisorte für Berliner Bischöfe und auch für den 1943 von den Nationalsozialisten in Dachau ermordeten, inzwischen selig gesprochenen Dompropst Bernhard Lichtenberg.
Das Kircheninnere beruht räumlich auf dieser Öffnung zur Unterkirche, liturgisch auf einer durchgehenden Altarstele, die auf beiden Ebenen als Zentrum präsent ist. Während in der kleinräumigen Krypta die Messe vor dieser Stele mit dem Rücken zu den Gläubigen gefeiert wird, entstand in der grosszügig bemessenen Altarzone des eigentlichen Kirchenraums in Vorwegnahme der Beschlüsse des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962–1965) ein sich aus der Stele entwickelnder Zelebrationsaltar, auf dem der Priester die Messe mit dem Gesicht zu den Gläubigen, versus populum, feiert. Durch die Öffnung und die Stele, die die beiden Altäre verbindet, bleibt die Kontinuität des Bekenntnisses gegenwärtig.
Verschiedene kleinere und leicht wieder korrigierbare Eingriffe haben den Entwurf im Verlauf der Zeit verunklärt. Dazu zählt vor allem der Umstand, dass die kreisförmig um den Altar angeordneten Bänke heute gradlinig ausgerichtet sind.
Wettbewerb: Funktion vor Aussage
Vierzig Jahre nach der letzten Instandstellung war unbestritten, dass eine Restaurierung – auch verbunden mit einigen kleineren Veränderungen wie beispielsweise an der Beleuchtung – angebracht war. Die ungewöhnliche, sowohl räumlich wie liturgisch markante Disposition ist indessen über alle Jahrzehnte hinweg ein starkes Zeichen für eine Kirche im Aufbruch geblieben, die neue Formen der Liturgie mit der Ehrfurcht vor der Glaubenstradition verbindet.
Trotz dieser hohen Qualitäten und trotz eindringlicher Mahnung der Berliner Denkmalpflege, die bestehende Raumschöpfung aus der Nachkriegszeit zu bewahren, entschied sich das Erzbistum zur Durchführung eines Wettbewerbs für eine Neugestaltung. Auch wenn die räumliche Trennung von Unterkirche und Hauptraum nicht vorgeschrieben war: Die Ausschreibung war so konzipiert und die Mitglieder des Preisgerichts so ausgewählt, dass faktisch nur Teilnehmende, die vom Schliessen der Schwippert’schen Öffnung ausgingen, Aussicht auf Erfolg haben konnten. Eine so konzipierte Ausschreibung widerspricht dem Vorgehensmuster einer klugen Abstimmung der unterschiedlichen Anforderungen der involvierten Parteien und ist darauf angelegt, in einen Konflikt zu münden.
Die Forderung, die Öffnung zu schliessen, wurde seitens der Kirche damit begründet, dass der Priester während der Messe nicht die seitlich des Abgangs zur Krypta sitzenden Gläubigen vor Augen habe, sondern gegen «ein Loch» zelebriere. Zudem würden die Gläubigen in zwei Gruppen aufgeteilt und zu weit vom Zelebrationsaltar entfernt sitzen; sie würden den Priester und dieser die Gläubigen bloss aus weiter Entfernung sehen. Bei feierlichen Messen könne der Altar zur Weihrauchinzens, der Ehrung des Altars mit Weihrauch, nicht vollständig umschritten werden. Auch genüge der Ambo als Verkündigungsort den Anforderungen nicht und die Öffnung reduziere die Zahl der möglichen Sitzplätze.
Der Wettbewerb wurde durch die Architekten Sichau & Walter aus Fulda mit dem Künstler Leo Zogmayer aus Wien gewonnen. Sie setzen auf eine zentralisierende Lösung. Ihr Vorschlag platziert den Altar in den Mittelpunkt der Kirche, unter den Scheitel der Kuppel, auf die wieder geschlossene Mittelöffnung; die Gemeinde ist in Segmenten in konzentrischen Kreisen darum herum angeordnet. Die Kirche wird als Ort der Gemeinschaft verstanden. Das Bistum steht hinter dem Entwurf und beabsichtigt, diesen zu realisieren.
Wird dieser Entwurf umgesetzt, hat dies die vollständige Zerstörung der Realisierung von Hans Schwippert aus den frühen 1960er-Jahren zur Folge. Es würde sich um die Amputation eines sowohl geschichtlich wie architektonisch sehr bedeutenden Teils der Kathedrale handeln. Und mit dieser Zerstörung würden auch die Überzeugungen der im schwierigen Umfeld der geteilten Stadt arbeitenden Bischöfe und deren Widerstand gegen das Regime der DDR desavouiert.
Differenzierte Einwände
Spätestens seit Bekanntgabe des Wettbewerbsresultats ist harte Kritik nicht bloss von Denkmalpflegerinnen und Denkmalpflegern gekommen. Diese bemängeln, dass eine bahnbrechende architektonische Setzung, die seinerzeit auf grundlegenden liturgischen Überlegungen des Erzbistums beruhte, zerstört würde.
Die Raumschöpfung Schwipperts habe bis heute nichts von ihrer Stringenz verloren. Die räumliche Verklammerung von Hauptraum und Grablege, von Oberkirche und Unterkirche, von kirchlichem Glaubensraum und Memorialebene nach dem Vorbild römischer Kirchen sei nach wie vor eine gültige Lösung und repräsentiere die Architektur der Nachkriegszeit auf höchstem Niveau.
Das Konzept der «freien Mitte» sei in seiner geschichtlichen Bedeutung, symbolischen Einzigartigkeit und künstlerischen Strahlkraft raum- und liturgieprägend. Zudem habe die unter den politischen Bedingungen der DDR entstandene Anlage einen einzigartigen Zeugniswert.
Von Architekten wird vor allem die vorgeschlagene Lösung als die Grundform der Kirche zu direkt übernehmendes Schema kritisiert. Die runde Anordnung führe zu einer plenarsaalähnlichen Versammlung – das Besondere weiche dem Gewöhnlichen. Die Krypta, die heute als wichtiger Raum wahrgenommen wird, werde degradiert zu einem kellerartigen Raum, der zudem über eine schlecht sichtbare, wenig prominente Treppe im Portikus nur mehr ungenügend mit dem Erdgeschoss verbunden sei.
Liturgiewissenschaftler sehen die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Änderung nicht. Sie sind der Auffassung, dass sich die nun seit bald einem halben Jahrhundert in Gebrauch stehende Lösung bewährt habe und nicht persönlichen Wünschen Einzelner geopfert werden dürfe. Bemängelt wird auch die vorgeschlagene Kreisanlage, die zu zahlreichen Plätzen führe, von denen bloss der Rücken des Zelebranten sichtbar sei – es sei denn, dieser umkreise während der Messe den Altar.
Umgang mit Kirchenbauten
Die Frage, wie mit historischen Kirchenbauten umzugehen ist, ist immer wieder brisant. In mehreren Ländern war sie bereits Gegenstand von grundsätzlichen Erörterungen. Teilweise sind diese in gemeinsam von Kirche und Denkmalpflege erarbeitete Erklärungen eingeflossen, die wesentlich zur Klärung der Bedürfnisse beider Seiten und des Rollenverständnisses beigetragen haben. Selbst auf dieser Basis bleibt indessen der Ausgleich zwischen Anpassungen an sich wandelnde liturgische Bedürfnisse einerseits, dem Bewahren der auch für die kirchliche Tradition wichtigen Bauzeugnisse andererseits zuweilen schwierig und stellt hohe Ansprüche an die Dialogfähigkeit der Beteiligten.
In der Schweiz sind für katholische Kirchen seit 15 Jahren die von kirchlicher und denkmalpflegerischer Seite gemeinsam erarbeiteten «Leitlinien zum Schutz der historischen Kirchenbauten und der kirchlichen Kulturgüter» in Kraft; sie haben sich bewährt.⁴ Wenn sie vor und während jeder Massnahme konsultiert und beherzigt werden, lassen sich Konflikte meist vermeiden.
Ausdrücklich halten sie fest: «Jeder historische Raum verfügt über spezielle Qualitäten, die einen kulturellen, pastoralen und katechetischen Wert bilden. Dieser ist nicht zu unterschätzen und sollte vermehrt in die Liturgie einbezogen werden. In jedem Fall ist immer ein Gleichgewicht zwischen den Ansprüchen des Raums und der Liturgie zu suchen.»
Grosser Wert wird in den Leitlinien auf den Dialog aller Beteiligten sowie auf den Einbezug der Gemeinden in die Entscheidfindung gelegt. Jüngere Beispiele solcher Prozesse in der Schweiz, beispielsweise in der Diskussion um das Innere der Kathedrale von St. Gallen, zeigen, wie wichtig der frühzeitig aufgenommene Dialog und der Einbezug der Gemeinde sind.
In Deutschland fehlen gemeinsam von Kirche und Denkmalpflege konzipierte Grundregeln. Zwar gibt es Leitlinien der Bischofskonferenz⁵, doch diese sind vor allem auf Neubauten, Orte für die Teilnahme an gottesdienstlichen Versammlungen, Funktionsorte in der Kirche, Ausstattung und technische Einrichtungen ausgerichtet; die Umgestaltung von bestehenden Kirchenräumen wird bloss gestreift. Immerhin wird festgelegt: «Die Umgestaltung historisch wichtiger Räume darf nicht gegen die berechtigten Interessen der Denkmalpflege und die ursprüngliche Bauidee vorgenommen werden.»
Mögliche Alternativen
Auch für die Hedwigskathedrale gibt es nicht bloss das Entweder-Oder. Liturgiewissenschaftler sehen durchaus Möglichkeiten, die bestehende Situation so zu modifizieren, dass sie den neuesten Überlegungen zum Zelebrieren der Messe entsprechen. Diese gehen davon aus, dass statt dem seit dem Vaticanum II üblichen Gegenüber von Gemeinde und Priester wieder vermehrt ein Miteinander zu suchen sei, verbunden mit einer gemeinsamen Ausrichtung auf den Gekreuzigten und Wiederauferstanden.
Albert Gerhards und Andreas Odenthal machen den konkreten Vorschlag⁶, die Voraussetzungen des Raums für die Einführung dieses Communio-Raummodells zu nutzen, das Gemeinde und Priester gemeinsam auf eine freie Mitte ausrichtet. Der Ambo wäre neu an der Treppe zur Unterkirche zu platzieren, wo sich die Schriftlesung mit der Kirchenmusik, mit Orgel und Chor verbindet.
Zusammen mit dem Altar, der an seiner heutigen Stelle verbleibt, würde der Ambo die beiden Brennpunkte einer Ellipse bilden; deren Aussenform würde von den neu ellipsenförmig ausgerichteten Bänken definiert. Die Gläubigen würden die kirchlichen Handlungen umgeben, Priester, Lektorin und Lektor, Musikerinnen und Musiker sowie die Gemeinde wären allesamt auf einander bezogen.
In diesem Konzept würde der Raum zwischen Altar und Ambo zur erwähnten «freien Mitte», einem Ort der Transzendenz, der Gott vorbehalten und den Menschen nicht zugänglich ist. Eine solche Weiterentwicklung des bestehenden Raums könnte auch eine neue rituelle Gestaltung initiieren. Der heutige Taufort würde im Sinne eines Taufgedächtnisortes neu ausgerichtet. Weiter wäre über die Wiederbelebung der jetzigen Sakristei, der früheren Kapelle als Andachtsraum nachzudenken.
Wie weiter?
Nach der Einsetzung von Rainer Maria Kardinal Woelki als Erzbischof von Köln am 20. September 2014 ist Berlin gegenwärtig ohne Bischof, es besteht eine Sedisvakanz. Entsprechend dem kanonischen Recht wurde ein Diözesanadministrator eingesetzt; seine Kompetenzen sind indessen begrenzt: «Während der Sedisvakanz darf nichts verändert werden.»⁷
Diese Konstellation eröffnet die Möglichkeit zu einem Marschhalt und einem Überdenken des eingeschlagenen Wegs. Die Sedisvakanz wird für den erforderlichen Prozess einer Neuausrichtung der Erneuerung zeitlich jedoch nicht ausreichen und sie ist von den damit verbundenen personellen Voraussetzungen her dafür nicht geeignet.
Ein eigentliches «Moratorium» müsste vielmehr von der Person des neuen Erzbischofs ausgehen. Er kann sich ohne den Druck, den sein Vorgänger aufgebaut hat, den inhaltlichen Fragen um die Hedwigskathedrale widmen, wird sicher sorgfältig bedenken, wie kritisch sich Gläubige und die breite Öffentlichkeit gegenüber grossen Bauvorhaben der Kirche stellen, und wird die Meinungen in der Gemeinde stärker einbeziehen wollen.
Der Diskurs ist noch einmal in aller Offenheit aufzunehmen. Er muss die Bedenken zur liturgischen Tauglichkeit der bestehenden Anlage ebenso aufnehmen wie die Argumente zu deren architektonischem und denkmalpflegerischem Wert. Jede Seite auf die andere zugehen, ihr zuhören, ihre Argumente zu verstehen versuchen – gerade in Fragen zu einem christlichen Kirchenbau ist dies angebracht. Von allen Seiten müsste erwartet werden können, dass sie sich dem Prozess ergebnisoffen stellen.
Dabei sollte nicht vergessen werden, dass die Hedwigskathedrale die Chance eines Modells im Massstab 1:1 bietet: Veränderungen können mit einfachsten Mitteln als Provisorien dargestellt werden. Umgestaltungen wie der Ambo am vorgeschlagenen neuen Standort können für einige Monate als Versuch erprobt werden.
Je nach dem Ergebnis gemeinsamer Bemühungen um eine Zwischenlösung, die Liturgie und Architektur gleichermassen berücksichtigt, wird von den beteiligten Akteuren zu entscheiden sein, wie das weitere Prozedere zu gestalten ist. Zum einen hat sich die katholische Kirche ausdrücklich zu einem Verhalten verpflichtet, das die wertvollen Anlagen berücksichtigt, zum andern ist auch die Denkmalpflege daran interessiert, dass eingetragene Denkmäler ihrem ursprünglichen Zweck entsprechend sinnvoll betrieben werden können.⁸
Der Abwägungsprozess zwischen den beiden Positionen ist offen und niemand hat Interesse an einem Streitfall. Es bleibt zu hoffen, dass es nicht dazu kommt.
Text: Bernhard Furrer, Architekt ETH, SIA, ass. BSA
Anmerkungen
1 Hedwig von Andechs (1174-1243), war als Herzogin von Schlesien wegen ihrer Barmherzigkeit äusserst beliebt. Sie stifte mehrere Klöster. Der neue katholische Kirchenbau in Berlin war vor allem als Referenz an die aus Schlesien Zugezogenen gedacht.
2 Georg Wenzeslaus von Knobelsdorff (1699-1753) war seit den Jugendjahren von Friedrich II. dessen Vertrauter. Er übte eine vielseitige Tätigkeit als Maler, Innendekorateur, Landschaftsgestalter und Architekt aus. Ausser dem neben der Hedwigskirche gelegenen Opernhaus zeichnete er verantwortlich für Schloss Sanssouci, wesentliche Erweiterungen der Schlösser Monbijou und Charlottenburg. Er baute das Potsdamer Stadtschloss um und gestaltete den Tiergarten neu. Mit der kleinen französischen Kirche in Potsdam nahm er in seinem Spätwerk die Grundidee von St. Hedwig, die Anlehnung an das Pantheon, wieder auf.
3 Hans Schwippert (1899-1973) war ein bedeutender Architekt der Nachkriegszeit in Deutschland. Nach dem 2. Weltkrieg erstellte er neben vielen Privathäusern wesentliche Bauten der jungen Bundesrepublik wie das Bundeshaus oder das Bundeskanzleramt in Bonn. An der Interbau im Hansaviertel in Berlin war er mit einem Hochhaus beteiligt. Während 16 Jahren hatte er den Vorsitz des Deutschen Werkbunds inne.
4 Liturgische Kommission der Schweiz (LKS) im Auftrag der Schweizer Bischofskonferenz und Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege (EKD): Leitlinien zum Schutz der historischen Kirchenbauten und der kirchlichen Kulturgüter. Freiburg/Bern, 1. Dezember 1999.
5 Leitlinien für den Bau und die Ausgestaltung von gottesdienstlichen Räumen. Handreichung der Liturgiekommission der Deutschen Bischofskonferenz. 25. Oktober 1988, 5. Überarbeitete und erweiterte Auflage 2000.
6 Albert Gerhards und Andreas Odenthal: Leeres Loch oder freie Mitte? In: Christ in der Gegenwart, Nr.6/2014, 69f. Vgl. auch: Albert Gerhards: Die St. Hedwig-Kathedrale in Berlin als liturgischer Raum. In: das münster, 2/2014, 141ff.
7 Codex des Kanonischen Rechtes, Can. 428, § 1.
8 Kirchen sind nicht gewissermassen exterritorial und brauchen eine Baubewilligung wie andere Gebäude auch. Dies gilt namentlich für eingetragene Baudenkmäler. Abgesehen vom Grundsatz der Freiheit der Liturgie gibt es keinen Vorrang kirchlicher Anliegen.