Das Preisgericht empfiehlt der Veranstalterin, das auf dem 1. Rang platzierte Projekt MOERSWIL zur Weiterbearbeitung. Dabei ist die Bewilligungsfähigkeit des Projekts mit der kantonalen Denkmalpflege noch zu klären.
Das Preisgericht stellt fest, dass das Projekt durch den gekonnten Umgang mit der ortsbaulichen Situation sowie mit seiner klaren Formensprache überzeugt. Der sorgfältig ausgeschaffene Entwurf verfügt über hohe architektonische und gestalterische Qualitäten, die in seiner Gesamtheit überzeugen.